Trainingszeit: Samstag Uhrzeit: 17:00 Uhr bis ca. 18:00 Uhr Zusätzlicher Trainingstermin Trainingszeiten: Mittwoch Uhrzeit: 19:00 Uhr bis ca. 20:00 Uhr Da es beim Mittwochtraining zum Trainingsende so langsam dunkel wird, solltet ihr an Stirnlampen und Reflektoren denken. Treffpunkt: für beide Trainingseinheiten der Parkplatz an der Wiesengrundhalle Am 16. September ist eine neue Corona-Verordnung der Landesregierung in Kraft getreten. Mit der neuen Corona-Verordnung soll sichergestellt werden, dass es nicht zu einer Überlastung des Gesundheitssystems durch COVID-19-Erkrankungen kommt. Baden-Württemberg führt damit wieder einen landesweit gültigen Stufenplan ein. Die Warn- und Alarmstufe orientieren sich an der Hospitalisierungsinzidenz – also wie viele Menschen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner mit COVID-19 ins Krankenhaus eingeliefert werden – und an der Auslastung der Intensivbetten mit COVID-19-Patientinnen und -patienten. Dabei gelten die vom Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg veröffentlichte Zahlen. Basisstufe In geschlossenen Räumen müssen alle Sportlerinnen und Sportler einen Genesenen- oder Geimpften-Nachweis oder einen negativen Testnachweis vorlegen. Ein negativer Antigen-Schnelltest ist hier ausreichend. Dies gilt auch für Trainerinnen und Trainer sowie Übungsleiterinnen und Übungsleiter. Nicht-immunisierten Personen ist der Trainings- und Übungsbetrieb im Freien ohne Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises gestattet. Warnstufe Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von 8,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 250 erreicht oder überschreitet. In geschlossenen Räumen müssen alle Sportlerinnen und Sportler einen Genesenen- oder Geimpften-Nachweis oder einen negativen Testnachweis vorlegen. Ein negativer PCR-Test ist hier erforderlich. Nicht-immunisierten Personen ist der Trainings- und Übungsbetrieb im Freien nur durch Vorlage eines Testnachweises gestattet. Ein negativer Antigen-Schnelltest ist hier ausreichend. Alarmstufe Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von 12,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 390 erreicht oder überschreitet. In geschlossenen Räumen und im Freien gilt die 2G-Regel. Das heißt, Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, sind von der Teilnahme ausgenommen. Die Kontaktdaten der teilnehmenden Sportlerinnen und Sportler müssen weiterhin dokumentiert werden. Da die Entwicklung nicht vorhersehbar ist informieren wir unsere regelmäßigen Teilnehmer per WhatsApp. Bei Rückfragen können Sie uns gerne per E-Mail anschreiben: leichtathletik@tsv-grafenau.de Von der Teilnahme am Trainings- und Übungsbetrieb ausgeschlossen sind Personen, die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die Symptome eines Atemweginfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen. Am letzten Samstag erfolgte die einzige Laufveranstaltung des Schönbuch-Cups 2021. Unser Athlet Timo Krebs war beim 36. Holzgerlinger Waldtrail für den TSV Grafenau am Start und konnte beim 10Kilomerlauf in seiner hartumkämpften Altersklasse mit den meisten Teilnehmern eine gute Platzierung erzielen. Gerhard Simonides war ebenfalls letzten Samstag bei einer Laufveranstaltung im Einsatz. Er war während seines Urlaubs beim Baaber Heidelauf auf der Insel Rügen bei der 15 Kilometer-Wertung am Start und konnte in seiner Altersklasse Platz 3 erzielen. |
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